«...und was ist mit meinem Weinkeller?»

Einfuhrbestimmungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Massgebend sind in der Regel internationale Handelsabkommen und die Vorschriften des Einfuhrstaates.

Als Umzugsprofi wissen wir, was im Zusammenhang mit Zollformalitäten und Einfuhrbestimmungen auf Sie zukommt. Wir wissen, welche Produkte Sie in welche Länder einführen dürfen und welche nicht. Mit uns an Ihrer Seite können Sie davon ausgehen, dass die Abfertigung am Zoll reibungslos verläuft.

Lebensmittel, alkoholische Getränke, Medikamente, Feuerwaffen und Munition, Haustiere und Produkte von Tieren, die vom Aussterben bedroht sind, pornografisches Material, Kraftfahrzeuge sowie gefährliche Güter (feuergefährlich, ätzend, korrosiv, explosiv) unterliegen in den meisten Ländern Einfuhrverboten oder -beschränkungen.

Nützliche Links

Mehr über die Einfuhrbestimmungen der Schweiz erfahren Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV: www.evz.admin.ch.